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   BGH, 16.03.1965 - 1 StR 32/65   

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https://dejure.org/1965,5460
BGH, 16.03.1965 - 1 StR 32/65 (https://dejure.org/1965,5460)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1965 - 1 StR 32/65 (https://dejure.org/1965,5460)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1965 - 1 StR 32/65 (https://dejure.org/1965,5460)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Vermögensnachteils bei einem Treuhandgeber - Anforderungen an die Aufrechnung mit einer Gegenforderung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 32/65
    Er muß dann durch einen ausdrücklichen Freispruch erschöpft werden, um nicht unerledigt zu bleiben (RGSt 50, 351; BGH NJW 1953, 432 [BGH 23.12.1952 - 2 StR 612/52] Nr. 29).
  • BGH, 29.09.1954 - II ZR 292/53

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 32/65
    Auch darüber läßt sie sich nicht aus, ob die Aufrechnung gegen Forderungen aus der Tätigkeit als Rechtsbeistand mit Gegenansprüchen aus der Steuerberatung durch eine Vereinbarung oder mangels Sachzusammenhangs nach Treu und Glauben ausgeschlossen war (BGHZ 14, 342, 347 [BGH 29.09.1954 - II ZR 292/53]; 16, 124, 137) [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53].
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 32/65
    Auch darüber läßt sie sich nicht aus, ob die Aufrechnung gegen Forderungen aus der Tätigkeit als Rechtsbeistand mit Gegenansprüchen aus der Steuerberatung durch eine Vereinbarung oder mangels Sachzusammenhangs nach Treu und Glauben ausgeschlossen war (BGHZ 14, 342, 347 [BGH 29.09.1954 - II ZR 292/53]; 16, 124, 137) [BGH 11.01.1955 - I ZR 106/53].
  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
    Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 32/65
    Dagegen war ihm der infolge pflichtwidriger Verwendung des Geldes an seine Stelle tretende Ersatzanspruch (§ 280 BGB) nicht gleichwertig, es sei denn, daß ihn der Angeklagte unverzüglich anderweit befriedigte - auch etwa durch eine zulässig erklärte Aufrechnung (§ 388 BGB) - oder daß er doch, zahlungskräftig und erfüllungswillig, entsprechende Beträge aus eigenen flüssigen Mitteln zu sofortiger Auszahlung bereit hielt (BGHSt 15, 342).
  • BGH, 16.03.1965 - 1 StR 33/65

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Tat - Fortgesetzte Untreue

    Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 32/65
    Sollte das Landgericht wiederum zu keinem Schuldnachweis kommen, so muß es - entgegen der Meinung der Revision - den Angeklagten auch dann freisprechen, wenn er in dem gleichlaufenden Verfahren 1 StR 33/65 = 20 KMs 17/64 wie bisher nicht wegen mehrerer selbständiger Untreuehandlungen, sondern wegen einer fortgesetzten Untreuetat verurteilt würde.
  • RG, 25.11.1913 - V 573/13

    Zum Verbrauche der Strafklage, wenn der Täter von der Anklage wegen einer

    Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 32/65
    Nur strafbare Handlungen können zu einer fortgesetzten Tat zusammengefaßt werden (RGSt 47, 397, 399).
  • RG, 03.04.1917 - V 142/17

    Kann, wenn der Eröffnungsbeschluß zwei selbständige strafbare Handlungen annimmt,

    Auszug aus BGH, 16.03.1965 - 1 StR 32/65
    Er muß dann durch einen ausdrücklichen Freispruch erschöpft werden, um nicht unerledigt zu bleiben (RGSt 50, 351; BGH NJW 1953, 432 [BGH 23.12.1952 - 2 StR 612/52] Nr. 29).
  • BGH, 01.04.1969 - 1 StR 614/68

    Verurteilung wegen Untreue und Betrug - Schuldhafte Verletzung von Treuepflichten

    Ob ein Nachteil eingetreten ist, ergibt ein Vergleich der Vermögenslage des Treugebers vor und nach der treuwidrigen Verfügung (BGH Urteil vom 16. März 1965 - 1 StR 32/65 -).
  • BGH, 14.03.1978 - 1 StR 13/78

    Verurteilung wegen Untreue - Treuhänderstellung in der Eigenschaft als

    Ob ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB eingetreten ist, ergibt ein Vergleich der Vermögenslage des Treugebers vor und nach der treuwidrigen Verfügung (BGHSt 15, 342, 343; BGH, Urteile vom 16. März 1965 - 1 StR 32/65 - und vom 1. April 1969 - 1 StR 614/68); dabei ist jeder vermögensmäßig meßbare Vorteil zu berücksichtigen, der durch die pflichtwidrige Handlung erzielt worden ist (BGHSt 17, 147, 149; BGH, Urteile vom 18. August 1970 - 1 StR 213/70 - und vom 9. Oktober 1973 - 4 StR 482/73).
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